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Werden Sie Mitgestalter der Biodiversität im hortus-bios Konzept |
hortus-bios Honigbienenvolk - Miete Vertrag zwischen hortus-bios, Daniela und Christian Dotzler GbR Vilseckerstr.7, 92271 Freihung OT Großschönbrunn, 09622/6388, hortus-bios@gmx.de, www.hortus-bios.de - nachfolgend Betreiber genannt - und
Name:_____________________________________________________________________________ Anschrift:__________________________________________________________________________ Tel.: Email:_____________________________________________________________________________ nachfolgend Mieterin / Mieter genannt -
Es wird die Miete eines Bienenvolkes für eine „Saison“ im Jahr _____ bzw. für 12 Monate vereinbart. Die „Saison“ beginnt im April des Jahres und endet im darauffolgenden Jahr Ende März. 1. Der Betreiber ist Eigentümer des gemieteten Bienenvolkes. 2. Mit der Mieterin / dem Mieter wird vereinbart, dass das Bienenvolk naturgemäß nach dem hortus-bios Konzept gepflegt wird und nach den regionalen Vorgaben des Veterinäramts auf Krankheiten bzw. Schädlingen behandelt wird. Die erbrachten Leistungen entnehmen Sie bitte dem Anhang. 3. Wir möchten ein Bienenvolk bzw. ____ Bienenvölker mieten.
Das Volk soll an einen Bienenstand von hortus-bios oder am Privatgelände
Adresse: ______________________ bzw. Flur-Nr. _________________________ aufgestellt und betreut werden.
Der Preis für die Miete beträgt (Entfernung gemessen von der Adresse von hortus-bios) - Standplatz ≤ 10 km entfernt 1200€/Volk, jedes weitere am gleichen Standplatz 800€/Volk, - Standplatz ≤ 20 km entfernt 1600€/Volk, jedes weitere am gleichen Standplatz 800€/Volk, - Standplatz ≤ 30 km entfernt 2000€/Volk, jedes weitere am gleichen Standplatz 800€/Volk, also gesamt _________€ .
4. Auf der Homepage (www.hortus-bios.de) wird auf Wunsch die Mieterin / der Mieter veröffentlicht. Durch eine Infotafel auf der Bienenbeute werden die Kontaktdaten des Imkers angebracht, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Es wird ein QR-Code zur Homepage angebracht. Hier können sich Besucher über den Sinn und Zweck informieren.
5. Die Mieterin / der Mieter erhält eine Urkunde für ihre Räume im PDF-Format. Für ein gedrucktes Schild DIN A4 berechnen wir 20,-€ / Schild. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch mit.
6. Der vereinbarte Betrag ist jährlich vorab zu überweisen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung durch die Mieterin/ den Mieter, die Miete verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Mietzeitraumes die schriftliche Kündigung erfolgt. Die Rechnungsstellung erfolgt im März für die folgende „Saison“, bzw. anteilig bei Mietbeginn während der „Saison“ bis zum „Saison“-Ende.
7. Der Betreiber haftet nicht für durch Witterungseinflüsse entstandene Honigertragsausfälle. Honigerträge sind von Wetter, Trachtangebot und Standort abhängig. Es gibt keine Garantie auf „feste“ Honigerträge. Der Honig kann, muss aber nicht erworben werden. Die Konditionen entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Anhang.
8. Daten werden nur zum Zweck der Miete erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Der Vertrag wird für den oben genannten Zeitraum geschlossen, eine Kündigung während der Laufzeit ist nicht möglich. Sollten wir das Bienenvolk abtransportieren müssen (z.B. Auflage des Veterinäramts, zeitweise Maßnahme wegen Räuberei anderer Bienenvölker), läuft der Vertrag im März des Folgejahres aus. Anteilige Rückerstattung wird nicht gewährt.
9. Newsletter Eintragung durch hortus-bios: Sie werden mit Vertragsschließung in den Verteiler aufgenommen, eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
Ort, Datum
_________________________________ _____________________________________ Mieterin / Mieter Betreiber, hortus-bios
Rg. Gemäß §19 UstG Kleinunternehmer, Steuernummer 201/156/01203
Anhang: Leistungen durch hortus-bios Bei Anlieferung der Bienenbeute wird ein sicherer, sonniger und trockener Standplatz vereinbart. Den Mitarbeitern von hortus-bios muss zu jeder Zeit ein freier Zugang zu dem Privaten- bzw. Firmengelände ermöglicht werden! Die Mieterin/ der Mieter erhält eine Einweisung zum Umgang mit den Bienen, sowie zu auffälligen Anzeichen, welche an uns gemeldet werden sollen. Das Bienenvolk darf nicht mit Honig, Zuckersirup oder ähnlichem Süßem durch Sie gefüttert werden. Ein Verrücken/Umstellen des Beutensystems ist kostenpflichtig, und muss mit hortus-bios vereinbart werden. Hinweis: Im Falle einer behördlichen Sperrung durch Bienenkrankheiten kann die Miete nicht gekündigt werden, bis der Sperrbezirk aufgehoben wird. Unrat, Lagergegenstände und Bewuchs ist durch die Mieterin/ dem Mieter im Umkreis von 2 Metern um den Standplatz frei zu halten. Das Bienenvolk wird regelmäßig von hortus-bios betreut. Hierzu werden mit Ihnen saisonelbedingte Termine vereinbart. Monatliche Kontrolle, von Oktober bis Februar, zweiwöchentliche Kontrolle in den Monaten März, August und September; wöchentliche Kontrolle im April bis Juli. Der Zugang muss hier gewährt werden. Varroabehandlung und Gesundheitszeugnis werden nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, die Kosten trägt hortus-bios. Hinweis: Trotz ständiger Kontrolle des Bienenvolkes kann es vorkommen, dass dieses schwärmt, d.h. das Volk teilt sich. Wenn Sie dies feststellen, rufen Sie uns bitte sofort an, wir holen den Schwarm kostenlos ab. Der Schwarm ist Eigentum von hortus-bios. Bienenprodukte Honig und andere Bienenprodukte unterliegen dem Lebensmittelgesetz und der Honigverordnung. Sobald die Produkte an Sie übergeben wurden, sind Sie selbst dafür verantwortlich, insbesondere bezüglich der Lagerung. Honig: Honigerträge sind von Wetter, Trachtangebot und Standort abhängig. Es gibt keine Garantie auf Honigerträge. Pro Volk rechnen wir durchschnittlich mit ca. 20-30 kg Honig. Lagerung / Haltbarkeit: Honig im Glas muss dunkel, kühl und trocken gelagert werden. Er ist nach der Abfüllung zwei Jahre haltbar. Honigernten sind zwischen Ende Mai und Anfang August möglich und werden bei hortus-bios geschleudert. Der Honig durchläuft einmalig ein Doppelsieb und bleibt hundert Prozent naturbelassen. Nach dem Filtern mit feinmaschigen Spitzsieb wird der Honig nach Ihren Wünschen abgefüllt. Die Konditionen entnehmen Sie bitte der angefügten Tabelle. Versicherung: Das Bienenvolk ist gegen umweltbedingte Beschädigungen und Bienenvergiftungen versichert. Im Versicherungsfall erfolgt eine Ersatzleistung oder der Vertrag endet. Selbstverschuldete Beschädigungen, wie Sachbeschädigung oder Diebstahl des Bienenvolkes werden mit 600,00 € der Mieterin / dem Mieter in Rechnung gestellt. Datenschutz Wir bewahren die Daten der Mieterin / dem Mieter sicher auf, diese wird nicht an Dritte weitergeben. Wenn Sie auf unserer Internetseite namentlich genannt werden möchten, bedarf dies der schriftlichen Erlaubnis. Der Widerruf ist jederzeit möglich.
Bienen Honig und Produkte Im Rahmen der Bienen-Volk Miete Produkt Größe Preis Etikett hortus-bios HONIG 50 G 1,00 250 g 1,40 500 g 2,00 WABENHONIG IM RAHMEN pro 1000 g 5,00 HONIG IM EIMER 11 kg 5,00 ETIKETT PERSONALISIERT je Gebinde zusätzlich 1,00
BIENENWACHS (KERZENHERSTELLUNG) 500 g gratis
STUMPENKERZE MIT BIENE H 9 cm, ⌀ 5 cm 5,00
BIENENVOLK 200,00 Beutensystem 200,00
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Bienen-Volk-Miete
Bei Interesse an einem Mietvolk wenden Sie sich bitte persönlich per Telefon an uns, da hier mehr Beratungsbedarf notwendig ist.
Wir können in einem zu vereinbarenden Termin die Einzelheiten besser erläutern, um Ihnen die Fragen kompetent bei Ihnen vor Ort, oder in unseren Büroräumen beantworten.
Vielen Dank Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Im Anschluss finden Sie den Mustervertrag mit den derzeit gültigen Konditionen.
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Widerrufsbelehrung |
Widerrufsrecht |
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. |
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. |
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (hortus-bios, Daniela und Christian Dotzler GbR) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. |
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. |
Folgen des Widerrufs |
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten und geprüft haben. |
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Muster-Widerrufsformular |
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) |
An hortus-bios; Daniela und Christian Dotzler GbR, Vilseckerstr.7, 92271 Freihung; oder hortus-bios@gmx.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (…Naturpatenschaft…)
Bestellt am (……………………..) /erhalten am (………………………..)
Name des/der Verbraucher(s):…………………………………………….
Anschrift des/der Verbraucher(s)………………………………………….
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum……………………………… Unterschrift…………………………………….. |